Die Leistungsberechtigung erhält jeder Haushalt, der Bürgergeld (früheres Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Sozialhilfe, Kindergeld und Kinderzuschlag, Kindergeld und Wohngeld oder Leistungen nach dem §3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezieht. Die kostenlose Nachhilfe kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden. Darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen im Rahmen unterschiedlicher Förderprojekte die Teilnahme eines Förderunterrichts ohne Leistungsanspruch ermöglicht werden.